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Werbeverbote
Der Ruf nach Beschränkungen kommerzieller Kommunikation für bestimmte Produktgruppen ist in den letzten Jahren auf nationaler und EU-Ebene wieder lauter geworden. Verfechter von Werbeverbote geben vor, Verbraucher vor potenziellen Risiken schützen zu wollen und damit ökologische oder gesellschaftspolitische Ziele erreichen zu können, die durch Mittel politischer Entscheidungen allein nicht durchsetzbar sind. Damit stellen Werbeverbote ein dankbares Feld für politischen Aktionismus dar. In der Folge sind mittlerweile zahlreiche Produktgruppen betroffen, unter anderem Tabakerzeugnisse, Alkohol, sog. ‚ungesunde’ Lebensmittel, Werbung im Kinderumfeld, Autos, Arzneimittel, Finanzdienstleistungen sowie Glücksspiele und Lotterien.
Werbeverbote schädigen massiv den wirtschaftlichen Nerv der gesamten Kreativ- und Medienwirtschaft: Eine weitere Beschränkung der Alkoholwerbung, wie in letzter Zeit diskutiert, würde allein im TV geschätzte Mindereinnahmen von jährlich etwa 400 Mio. Euro verursachen – mit unabsehbaren Folgen für den Angebots- und Meinungspluralismus in der deutschen Fernsehlandschaft.
Jede Regulierung ist ein Einschnitt in Freiheiten, der sorgfältig abgewogen werden muss. Die Beschränkung kommerzieller Kommunikation tangiert ohne erwiesenen gesellschaftlichen Nutzen verfassungsrechtlich abgesicherte Rechtsgüter wie das Recht an Eigentum, an der eigenen Persönlichkeit und nicht zuletzt der Presse- und Rundfunkfreiheit. Arbeitsplatzverluste im Bereich der Medien und die Beschädigung der grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit würden hierbei als „Kollateralschaden“ billigend hingenommen.
Werbeverbote vermitteln daneben ein äußerst bedenkliches Bild von der Gesellschaft, in der wir leben: Der Regulierer unterstellt den unmündigen Verbraucher als Maßstab für alle Bürger und negiert damit jegliche persönliche Eigenverantwortung. Versuche, die freie Kaufentscheidung der Verbraucher über Werbebeschränkungen zu manipulieren und sie in ihren Gewohnheiten zu disziplinieren, sind ein deutliches Indiz mangelnder politischer Überzeugungskraft. Werbeverbote wären ein Zeichen dafür, dass bürgerliche Freiheiten zunehmend zugunsten eines staatlichen Dirigismus erodieren. Davon könnten mittelfristig auch die Industriezweige betroffen sein, die heute (noch) nicht selbst mit Beschränkungen ihrer kommerziellen Kommunikation überzogen wurden.
Regulatorische Eingriffe in die Handlungsfreiheit der herstellenden und werbenden Industrie, aber vor allem in die verfassungsrechtlich garantierte Rundfunkfreiheit sind nur im absoluten Ausnahmefall, mit klarem Wirksamkeitsnachweis und nur in minimal erforderlichem Umfang zulässig. Zukünftig wird deshalb parallel zur Forderung nach Werbebeschränkungen auch der Nachweis erbracht werden müssen, dass derartige Maßnahmen zur Erreichung eines gesellschaftspolitischen Ziels tatsächlich erforderlich und vor allem auch wirksam sind.
Diese Rechtslage entbindet natürlich kein Unternehmen davon, sich gesellschaftspolitischen Problemen zu stellen und sich gemeinsam mit allen Beteiligten um Lösungen zu bemühen. Dazu standen die Unternehmen der Mediengruppe RTL Deutschland aber grundsätzlich schon immer zur Verfügung und werden dies - getragen von ihrem unternehmerischen Selbstverständnis - auch weiterhin tun.
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