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Medienordnung
Durch die rasante Zunahme neuer Medien und Plattformen - besonders im Bereich des Internets - wird die Bedeutung der bisherigen Rundfunkveranstalter für die gesellschaftliche Meinungsbildung in einer neuen Relation gesehen. Auch die fortschreitende Fragmentierung des TV-Marktes durch die Digitalisierung hat dem Mediennutzer den Zugang zu Informationen jenseits der klassischen Medien ermöglicht.
Das Regulierungssystem trägt der veränderten Realität aber bislang keine Rechnung. So stellt sich das geltende Medienkonzentrationsrecht tatsächlich als Rundfunkkonzentrationsrecht dar, weil es die Entstehung neuer großer Medienkonzerne aus den Bereichen Internet, Portale und Print dann nicht erfasst, wenn kein Rundfunkveranstalter beteiligt ist. Unterschiedliche Regulierungsprämissen herrschen darüber hinaus auch zwischen unterschiedlichen Mediengattungen und Übertragungswegen und selbst innerhalb des Dualen Systems von Öffentlich-Rechtlichen und Privaten. Das führt beispielsweise dazu, dass in den Bereichen Jugendschutz und Werbung in beiden Teilen des Dualen Systems eine unterschiedliche Aufsichtspraxis mit komplett divergierenden Sanktionsmechanismen existiert.
Aus Gründen der Sicherung der Medienvielfalt, des Pluralismus und der Systemgerechtigkeit ist eine Überarbeitung der Medienordnung überfällig. In diesem neuen System muss einerseits die Frage der konkreten Auftragszuweisung an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk genauso konkret bestimmt sowie andererseits der Umstand akzeptiert werden, dass der Private Rundfunk längst einen Beitrag für die demokratische Gesellschaft im Sinne eines "Public Value" Gedankens leistet.
Die Beantwortung der Frage des konkreten Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird letztlich entscheiden, ob jenseits der öffentlich-rechtlichen Expansion in alle Bereiche des Hörfunks, Fernsehens und in das Internet überhaupt noch Raum für wirtschaftlich sinnvolles privates Engagement bleibt.

