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Stellungnahme der Mediengruppe RTL Deutschland zum Drei-Stufen-Test des Norddeutschen Rundfunks zum Angebot der NDR Mediathek

Der NDR plant eine Mediathek, in der Hörfunk- und Fernsehbeiträge aus den verschiedenen Programmen redaktionell zusammengestellt und zur zeit- und ortsouveränen Nutzung angeboten werden sollen. Die Beiträge werden auf unterschiedliche Weise zugänglich sein und können z.B. „on demand“ abgerufen, als Podcast abonniert oder auch als Live-Stream verfolgt werden.

Kernkritikpunkte im Überblick

Bereits heute bietet der Markt – auch abgesehen von den geplanten überregionalen Beiträgen, die selbst ARD-intern bereits angeboten werden – eine Vielzahl regionaler Angebote privater Wettbewerber aus dem NDR-Gebiet. Damit handelt es sich bei der NDR Mediathek um kein neues im Sinne von zusätzlichem Angebot, womit der publizistische Mehrwert einer NDR Mediathek nicht erkennbar ist.

Obwohl das Verweildauerkonzept im Grunde die Sieben-Tage- bzw. 24-Stunden-Frist des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags anerkennt, läuft diese durch eine äußerst umfangreiche „Ausnahmeregel“ leer. So sollen beispielsweise „ausgewählte Beiträge“ bis zu 12 Monate bereitgestellt werden – die Liste eben dieser „ausgewählten Beiträge“ umfasst jedoch praktisch alle „tagesaktuellen, nachrichtlichen“ Formate des NDR, welche zu Recht zuvor als unter die Grundregel der Sieben-Tage-Frist fallend genannt werden. Dies ist eine klare Umgehung des gesetzgeberischen Anliegens.

In der Darstellung des finanziellen Aufwands werden zwar einige Kostenblöcke aufgezählt, die Kalkulation insgesamt bleibt aber dennoch sehr intransparent, da die Summe der genannten Kostenpunkte nicht den kalkulierten Gesamtkosten entspricht. Somit bleibt unklar, welche Kosten unberücksichtigt bleiben. Nach realistischen Einschätzungen ist zu erwarten, dass die tatsächlichen Kosten das veranschlagte Budget um mehr als 40 Prozent übersteigen werden.

Eine Markteinführung der NDR Mediathek würde insbesondere durch das großzügige Verweildauerkonzept einen erheblichen Eingriff in den Marktmechanismus bedeuten. Die Unterwanderung der Sieben-Tage-Frist hätte die Unterminierung eines noch zu etablierenden Geschäftsmodells zur Folge. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Beiträge um ein Vielfaches länger als sieben Tage kostenfrei zum Download bereitstellt, so lässt sich der kostenpflichtige Abruf privater Angebote im Anschluss an ein sieben Tage frei verfügbares Angebot kaum im Markt etablieren. Diese Überlegung hat z.B. auch in Großbritannien zur Einsicht der BBC geführt, die Sieben-Tage-Frist zu akzeptieren. Die negativen Auswirkungen einer NDR Mediathek eines wie im Konzept beschriebenen Ausmaßes sind darum vor dem Hintergrund des kaum vorhandenen publizistischen Mehrwerts einer NDR Mediathek nicht akzeptabel.

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