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Stellungnahme der Mediengruppe RTL Deutschland zum Drei-Stufen-Test des Mitteldeutschen Rundfunks zum Angebot "KI.KAplus"

Der KI.KA plant, in seinem Online-Angebot www.kika.de unter dem Titel KI.KAplus ausgewählte Fernsehsendungen kostenfrei als Video-On-Demand („VoD“) in Form einer Mediathek anzubieten. Diese Kinder-Mediathek soll auch mit den Mediatheken von ARD und ZDF verlinkt werden.

Kernkritikpunkte im Überblick

Die Inhalte des geplanten Angebots sind nicht neu oder exklusiv im Markt und bieten damit keinen erkennbaren publizistischen Mehrwert. Der in der Angebotsbeschreibung vorgenommene Ausschluss sogenannter monothematischer Angebote oder Angebote mit nur teilweisen Überschneidungen aus der Analyse des publizistischen Wettbewerbs führt zu einer künstlichen Verengung des Marktes und wird der Idee des Drei-Stufen-Tests nicht gerecht. Dennoch werden allein in der Angebotsbeschreibung bereits 60 Wettbewerber – darunter auch öffentlich-rechtliche Angebote wie z.B. tivi.de vom ZDF, zu dem keinerlei Abgrenzung vorgenommen wird - identifiziert. Offensichtlich besteht damit ob der Fülle an bereits bestehenden Angeboten kein Bedarf eines weiteren gebührenfinanzierten Angebots.

Die Verweildauer der einzelnen Beiträge des neuen Telemedienangebots KI.KAplus soll zwischen drei und 12 Monaten liegen, einzelne Angebote sollen sogar dauerhaft verfügbar sein. Damit wird nicht nur der gesetzliche Sieben-Tage-Grundsatz ohne tragfähige Begründung ausgehebelt, sondern faktisch das wesentliche Element der zwingenden Befristung überhaupt. In dieser Form dürfte das geplante Angebot daher rechtlich kaum umsetzbar sein.

Auch die inhaltliche Beschreibung von KI.KAplus wirft Fragen der rechtlichen Zulässigkeit auf: Als Zusatzfunktionen zum Videoabruf sind u.a. Videobewertungen, Nutzerempfehlungen sowie das Erstellen und Senden von Playlists geplant. Hier ist zu klären, ob solche Zusatzfunktionen nicht unter Verbote der Negativliste des 12. RÄStV fallen (z.B. Nr. 4: Bewertungsportale).

Die jährlichen Kosten für KI.KAplus sind pauschal mit 200 T Euro inkl. Mehrwertsteuer angesetzt. Gerade bei einem VoD-Portal wie KI.KAplus werden die Kosten für weitere Lizenzrechte zur längerfristigen Bereitstellung von Beiträgen und Videos eine nicht unerhebliche Summe erreichen. Allein die Technikkosten (Server, Hosting, Traffic, etc.), die aufgrund der Videos den größten Teil der Kosten ausmachen werden, können bereits mit 300 T Euro kalkuliert werden. Für die Gesamtkosten kann damit ohne Weiteres das Dreifache des genannten Betrags angesetzt werden.

Insgesamt würde eine Markteinführung von KI.KAplus eine erhebliche Wettbewerbs-verzerrung zur Folge haben, deren negative Auswirkungen durch den augenscheinlich geringen publizistischen Mehrwert nicht kompensiert werden können. Das geplante Angebot kann darum nicht in dem wie im Konzept vorgestellten Ausmaß rechtfertigt werden.

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